Was gehört alles zu einem Winterdienst?

Schnee und Kälte sorgt im Winter häufig für Chaos auf den Straßen. Neben dem Straßenverkehr sind auch Fußgänger und Fußgängerinnen von der Gefahr durch Eis- und Schneeglätte betroffen. In vielen Städten und Gemeinden gibt es zwar einen Winterdienst, der sich um die Räumung der Straßen kümmert, dennoch sind Sie als Anwohner oder Anwohnerin für das Freihalten einiger Bereiche verpflichtet. Damit Sie ab sofort regelkonform Ihren Winterdienst durchführen können, verraten wir Ihnen von der Clean Optimal GmbH worauf Sie hierbei achten müssen und wie Sie einen reibungsfreien Winterdienst Stuttgart organisieren können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Winterdienst – in diesen Bereichen sind Sie zum Freihalten der Wege verpflichtet
  3. Der professionelle Winterdienst – die Lösung für Ihren Winterdienst
Was alles zu einem Winterdienst gehört
©️ Vipada – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Anwohner oder Anwohnerin müssen Sie im Winter Gehwege, Zufahrten und öffentlich zugängliche Bereiche auf Ihrem Grundstück frei von Schnee und Eis halten.
  • An Wochentagen sind Sie zum Räumen zwischen sechs und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen acht und 20 Uhr verpflichtet. Dieser Zeitraum ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen quasi kaum zu realisieren.
  • Gehen Sie kein Risiko ein und beauftragen Sie im Zweifel einen professionellen Winterdienst, der Ihnen diese zeitraubende Aufgabe kompetent abnimmt.

Winterdienst – in diesen Bereichen sind Sie zum Freihalten der Wege verpflichtet

Der Winterdienst bezeichnet das Freihalten von Wegen und Straßen von Schnee und das Entfernen von Eis, damit es nicht zu Unfällen von Passanten und Passantinnen kommt. Auch wenn Städte und Gemeinden sich um das Räumen der Straßen kümmern, müssen Sie als Anwohner oder Anwohnerin dennoch Gehwege und Zufahrten an Ihrem Grundstück freihalten. Es gibt in jedem Ort genaue Regelungen, in welchem Zeitraum dieser Zustand sichergestellt werden muss. Meist ist die Räumpflicht zwischen sechs und 20 Uhr an Werktagen und zwischen acht und 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen vorgeschrieben.

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist dieser Zeitraum für den Winterdienst beinahe nicht zu realisieren. Denn gerade an Tagen mit starkem Frost und Schneefall müssen Sie mehrmals am Tag das Räumen durchführen. Bei einem Unfall können Sie als Anwohner oder Anwohnerin haftbar gemacht werden. Daher sollten Sie sich diesem Risiko beim Missachten der Räumpflicht unbedingt bewusst sein.

Zum Winterdienst gehören das Räumen von Schnee, das Streuen und das Entfernen von Eis an allen relevanten Flächen.

Der professionelle Winterdienst – die Lösung für Ihren Winterdienst

Stecken Sie nicht unnötig Aufwand in Ihren Winterdienst. Denn Sie können auch einfach einen professionellen Winterdienst beauftragen, der Ihnen diese lästige Aufgabe abnimmt. In einem Termin vor Ort können Sie den Umfang der Arbeiten abstimmen und Sie erhalten ein individuelles Angebot für die Arbeiten. Legen Sie beispielsweise folgende Faktoren fest:

  • Tage, an dem der Winterdienst durchgeführt wird
  • Rhythmus für die Arbeiten
  • Saison des Winterdienstes

So können Sie sicher sein, dass die Sicherheit für die Passanten und Passantinnen jederzeit gegeben ist und Sie keine Haftungspflicht eingehen müssen, wenn es doch einmal zu einem Unfall kommt. Gerne erstellen auch wir Ihnen ein individuelles Angebot für den Winterdienst bei Ihnen zu Hause oder bei Ihrem Unternehmen.

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